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   BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01   

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BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01 (https://dejure.org/2001,2098)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2Z BR 89/01 (https://dejure.org/2001,2098)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2Z BR 89/01 (https://dejure.org/2001,2098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 20 Abs. 1; WEG §§ 23 Abs. 3, 4, 24 Abs. 1 bis 3, 26 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1
    Stimmrechtsermächtigung an WEG-Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Kaufvertrag; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Teileigentum

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 3, 4; ; WEG § 24 Abs. 1 bis 3; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintrittsrecht des Käufers vor Eigentumsumschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Leitsatz)

    FGG § 20 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 3 und 4, § 24 Abs. 1 bis 3, § 26 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 4, § 45 Abs. 1
    Eintritt des Erwerbers in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 13 UR II 56/99
  • LG Regensburg - 7 T 19/01
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 144
  • NZM 2002, 300
  • ZMR 2002, 138
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Wer aber nach rechtlicher Invollzugsetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsnachfolger eines Mitglieds der bisherigen werdenden Gemeinschaft oder eines eingetragenen Wohnungseigentümers wird, hat nach der Rechtsprechung des Senats vor seiner Eintragung im Grundbuch auch dann kein eigenes Antragsrecht im sinne von § 43 Abs. 1 WEG, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind (BayObLGZ aaO S. 104; vgl. auch BGHZ 106, 113; 107, 285/288).

    cc) Sieht man in den kaufvertraglichen Klauseln über den Eintritt der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft zugleich deren Ermächtigung, das dem Verkäufer als Wohnungseigentümer verbliebene Stimmrecht auszuüben (KG NJW-RR 1995, 147; siehe auch BGHZ 106, 113; Bärmann/Merle § 25 Rn. 9; Staudinger/Bub WEG § 25 Rn. 116; Müller Rn. 379 a.E.), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Ungültigerklärung solcher Beschlüsse führt zwar nicht mehr dazu, dass der Verwalter die Organstellung zurückgewinnt (dazu BGHZ 106, 113/123 f.), hat aber im allgemeinen noch Bedeutung für den Umfang des vertraglichen Vergütungsanspruchs.

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, dass der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1995, 118; BayObLG NJW-RR 1997, 715/717).

    Der Senat hat in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung (BayObLG NJW-Rk 1988, 270) das Verfahren über die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt wurde, in der Hauptsache als erledigt angesehen, wenn die Frist für die Bestellung abgelaufen ist (BayObLG NJW-RR 1997, 715; siehe auch OLG Hamm WE 1996, 33/35; KG NJW-RR 1990, 153).

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    aa) In Vollzug gesetzt, d.h. rechtlich entstanden, war die Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls durch Eintragung des ersten Erwerbs von Teil- oder Wohnungseigentum (BayObLGZ 1990, 101/103; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 26; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. Überbl. v § 1 Rn. 6).

    bb) Die Antragsgegner zu 3, 4 und 6 waren auch nicht Mitglieder einer werdenden Eigentümergemeinschaft, was ihnen Rechte und Pflichten in der bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft vermitteln könnte (siehe BayObLGZ 1990, 101/105).

  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94

    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Der Mangel der Einstimmigkeit bedingt, dass kein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG WuM 1995, 227/228; WE 1997, 317; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 5 und 26; Müller Rn. 407).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Jedoch ist die deklaratorische Feststellung seines Nichtbestehens im Verfahren nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 WEG zulässig, auch wenn nur die Ungültigerklärung beantragt ist (BayObLGZ 1986, 444 und 1999, 149).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Jedoch ist die deklaratorische Feststellung seines Nichtbestehens im Verfahren nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 WEG zulässig, auch wenn nur die Ungültigerklärung beantragt ist (BayObLGZ 1986, 444 und 1999, 149).
  • BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86

    Verwalter; Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Beschlußfassung; Abberufung;

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Unabhängig hiervon ist der Eigentümer, der zugleich Verwalter ist, jedenfalls bei der isolierten Beschlussfassung über die Verwalterabberufung nicht ausgeschlossen (BayObLG NJW-RR 1987, 78 f.; Palandt/Bassenge § 25 Rn. 16).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Wer aber nach rechtlicher Invollzugsetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsnachfolger eines Mitglieds der bisherigen werdenden Gemeinschaft oder eines eingetragenen Wohnungseigentümers wird, hat nach der Rechtsprechung des Senats vor seiner Eintragung im Grundbuch auch dann kein eigenes Antragsrecht im sinne von § 43 Abs. 1 WEG, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind (BayObLGZ aaO S. 104; vgl. auch BGHZ 106, 113; 107, 285/288).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Vielmehr muss beim Wohnungseigentumsgericht Antrag auf Verpflichtung des Verwalters oder auf Ermächtigung zur Einberufung analog den Regeln des Vereinsrechts gestellt werden (OLG Hamm OLGZ 1992, 309/310; Palandt/ Bassenge § 24 Rn. 2).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
    Von der Ursächlichkeit des Einberufungsmangels ist solange auszugehen, bis das Gegenteil zweifelsfrei festgestellt ist (BayObLGZ 1992, 79/82 f.).
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

  • KG, 13.11.1989 - 24 W 5042/89
  • KG, 20.03.1989 - 24 W 5478/86

    Kündbarkeit eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltervertrags im Fall der

  • OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 16/95
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Dagegen besteht für eine nach § 23 Abs. 4 WEG fristgebundene Anfechtung des Beschlusses über die Kündigung des Verwaltervertrags kein Rechtsschutzinteresse (a.A. Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 398; wohl auch BayObLG, ZWE 2001, 590, 592; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523, 524).

    Es bedarf hier keiner Entscheidung darüber, ob in dieser Situation das Rechtsschutzbedürfnis ohne weiteres zu verneinen ist (so BayObLG, NJW-RR 1997, 715, 717; KG, ZMR 1997, 610, 611; OLG Hamm, NZM 1999, 227, 228; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 202; § 43 Rdn. 97 a; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 427; Wenzel, aaO, 515; a.A. BayObLG, ZWE 2001, 590; Deckert, Eigentumswohnung, Gruppe 4, S. 525).

  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

    Ob die sofortige weitere Beschwerde aus diesen rechtlichen Überlegungen heraus mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig sein könnte, wie es das Bayerische Oberste Landesgericht für eine ähnliche Sachverhaltskonstellation angenommen hat (vgl. ZMR 2002, 138), kann vorliegend im Ergebnis offen bleiben, da die sofortige weitere Beschwerde aus den inhaltlich gleichen Erwägungen heraus - mangels Beschwerdebefugnis - jedenfalls unbegründet ist.

    Dazu ist gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 20 Abs. 1 FGG erforderlich, dass der Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen in einem Recht wirklich betroffen ist (vgl. BayObLG ZMR 2002, 138, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1982, 420; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rdnr. 14).

    Notwendig, aber auch genügend ist, dass die angefochtene Entscheidung die Rechtsstellung des Beschwerdeführers aufhebt, beschränkt oder mindert oder daß ihm eine Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten wird (BayObLG ZMR 2002, 138; WE 1988, 106; Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 20 Rn. 12 m.w.N.).

    Die Berührung bloß rechtlicher, wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt nicht (BayObLG ZMR 2002, 138).

    Die oben genannte Rechtsprechung ließe sich zur Überzeugung des Senats jedenfalls im vorliegenden Fall auf das Antragsrecht des § 43 Abs. 1 WEG übertragen, denn es geht bei beiden um die gleiche Rechtsfrage, nämlich darum, ob bereits dem werdenden Wohnungseigentümer Rechte zustehen können, die nach dem Gesetz nur der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer hat (Saarl. OLG FGPrax 1998, 97; vgl. auch Saarl. OLG NZM 2002, 610; BayObLG ZMR 2002, 138; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rdnr. 51a; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand: Juni 1997, § 43 Rdnr. 6; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rdnr. 12; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rdnr. 88).

    Steht den Antragsgegnern mithin kein Stimm- und Antragsrecht zu, fehlt es den Antragsgegnern bei Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses durch das Amtsgericht in Wohnungseigentumsverfahren aber auch an einer Beschwerdebefugnis, wenn ein Eigentümerbeschluss gerichtlich für ungültig erklärt wird (vgl. BayObLG ZMR 2002, 138; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 45 WEG Rdnr. 3).

    Nach weitgehend einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. BayObLG WuM 1990, 617; OLG Hamm WuM 2000, 319; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdnr. 9; jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayObLG ZMR 2002, 138; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rdnr. 6; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rdnr. 8; Palandt/Bassenge, a.a.O., Überbl. v. § 1 Rdnr. 6).

    Es kann hier ersichtlich auch nicht von einer Ermächtigung der Antragsgegner durch die Wohnungseigentümer ausgegangen werden, das diesen verbliebene Stimmrecht auszuüben (vgl. BayObLG ZMR 2002, 138; Kammergericht WuM 1994, 714; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rn. 9; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rdnr. 113).

  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Die von § 23 Abs. 3 WEG geforderte Allstimmigkeit stellt eine Rechtsvorschrift dar, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, so dass ein Beschluss, bei dem es an der Allstimmigkeit fehlt, gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (BayObLG ZMR 2002, 138; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines

    Insbesondere folgt der Senat dabei der Rechtsauffassung des Landgerichts, dass der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, durch entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu lösen ist, also dahingehend, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 24 Rz. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 24 WEG Rz. 4; BayObLG ZWE 2001, 590; …

    Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Die Ungültigerklärung eines solchen Beschlusses führt zwar nicht mehr dazu, dass er die Organstellung zurückgewinnt, sie hat aber im allgemeinen noch Bedeutung für den Umfang des vertraglichen Vergütungsanspruchs (vgl. KG FGPrax 1997, 218; BayObLG NZM 2002, 300; Senat, NZM 1999, 227).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich die Hauptsache tatsächlich erledigt hat (dazu jüngst BayObLG Beschluss vom 19.9.2001 2Z BR 89/01); denn an die übereinstimmende Erledigterklärung ist das Gericht auch im Wohnungseigentumsverfahren gebunden (Bärmann/Pick/Merle § 44 Rn. 103 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl

    Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris).

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen des Verwalters während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender

    Ohne Bedeutung ist hier ferner, dass selbst im Rahmen einer etwa im Kaufvertrag enthaltenen oder sonst erteilten Ermächtigung des Veräußerers zugunsten des Käufers, bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft einzutreten, im Zweifelsfall dahin zu begrenzen ist, dass sie nicht zu einer Beschlussfassung (hier etwa hinsichtlich der ebenfalls angefochtenen Entlastung) berechtigt, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht (BayObLG ZMR 2002, 138 = NZM 2002, 300).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dem Senat erscheint es sachgerecht, die Nichtigkeit im Entscheidungssatz zur Klarstellung auszusprechen, da ein nichtiger Beschluss einer Ungültigerklärung - wie vom Amtsgericht ausgesprochen - grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BayObLG ZWE 2001, 590; BayObLGZ 1986, 444; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 23 WEG Rz. 25).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05

    Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Entscheidung noch Auswirkungen auf andere Ansprüche haben kann, etwa wenn ein Verwalter den Beschluss über seine Abwahl zur Wahrung seiner Vergütungsansprüche anficht (vgl. BayObLG NZM 2002, 300; KG FGPrax 1997, 218; MünchKomm-Engelhardt, BGB 4. Auflage, § 26 WEG Rdn. 19).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03

    Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04

    Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

  • OLG Köln, 12.04.2023 - 17 U 14/22

    Umlaufbeschluss = Nichtbeschluss!

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